Diese Fragen stellen Sie uns häufig. Wir beantworten sie gern. Für individuelle Fragen haben wir unsere kompetenten Beraterinnen und Berater und unsere Telefonhotline.

Gute Fragen
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Fragen für die ambulante Pflege

Die Entscheidung über Ihren Anspruch auf häusliche Pflege trifft Ihre Pflegekasse. Grundlage hierfür ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), der Ihren individuellen Pflegebedarf ermittelt. Dieses Verfahren ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Sie können den Antrag auf Pflegeleistungen direkt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, um Ihren Pflegegrad festzustellen.

Ja, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind einkommensunabhängig. Sie richten sich ausschließlich nach dem festgestellten Pflegegrad und dem individuellen Pflegebedarf.

Ein ambulanter Pflegedienst wie Agesto bietet vielfältige Leistungen an, darunter:

  • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe, Kompressionsverbände oder Wundversorgung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. beim Einkaufen oder Reinigen.
  • Beratung und Unterstützung von Angehörigen: Schulung und Beratung zur optimalen Pflege.

Diese Leistungen sind im SGB XI verankert und können je nach Pflegegrad variieren.

Nein, ein Umzug in ein Pflegeheim ist nicht zwangsläufig erforderlich. Bei steigendem Pflegebedarf können zusätzliche ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es Angebote wie die Tagespflege, die eine intensivere Betreuung ermöglichen, während Sie weiterhin in Ihrem Zuhause leben. Unsere Tagespflegeeinrichtung “Seniorentagespflege am Wald” bietet beispielsweise eine umfassende Betreuung in familiärer Atmosphäre. 

Ein seriöser Pflegedienst zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Transparente Informationen: Klare Auskunft über Leistungen und Kosten.
  • Qualifiziertes Personal: Einsatz von fachlich geschulten Pflegekräften.
  • Individuelle Beratung: Anpassung der Leistungen an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
  • Positive Bewertungen: Gute Empfehlungen von anderen Kunden oder Institutionen.

Agesto legt großen Wert auf diese Qualitätsmerkmale, um Ihnen die bestmögliche Pflege zu bieten. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigt. Dies umfasst körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen. Die genaue Definition ist im SGB XI festgelegt.

Der Pflegegrad gibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit an. Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst und bildet die Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung.

Die bisherigen drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt, um den individuellen Unterstützungsbedarf besser abzubilden. Diese Änderung berücksichtigt insbesondere kognitive Einschränkungen und demenziellen Erkrankungen.

In solchen Fällen können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflegeperson für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Diese Regelung ist in § 39 SGB XI festgelegt.

In der Regel kann Agesto kurzfristig mit der Versorgung beginnen. Nach einem Erstgespräch wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern, werden von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen. Auch die Kosten für ein Hausnotrufsystem können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Dies ist in § 40 SGB XI geregelt.

Ja, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines barrierefreien Bades, können von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme

Fragen für die Seniorentagespflege

Die Tagespflege des Agesto Pflegedienstes richtet sich an ältere oder pflegebedürftige Menschen, die tagsüber Betreuung und Gesellschaft benötigen, jedoch weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung leben möchten. Dieses Angebot unterstützt sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen, indem es eine professionelle Betreuung während des Tages sicherstellt.

Viele unsere Gäste nutzen die Tagespflege zur Entlastung und Ermöglichung der freien Tage/ Stunden der Pflegekraft daheim. Dadurch müssen Sie als Angehöriger nicht einspringen und keine Ersatzkraft suchen.

Während Ihres Aufenthalts in unserer Tagespflegeeinrichtung bieten wir eine vollwertige Verpflegung an, die Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Zwischenmahlzeiten umfasst. Unsere Mahlzeiten werden frisch zubereitet und berücksichtigen individuelle diätetische Anforderungen sowie persönliche Vorlieben, sofern möglich.

Ja, wir laden Sie herzlich ein, unsere Tagespflegeeinrichtung vorab kennenzulernen. Vereinbaren Sie einen Schnuppertag, an dem Sie unsere Räumlichkeiten besichtigen, unser Team treffen und einen Eindruck von unserem Tagesablauf gewinnen können. Der Schuppertag ist kostenfrei für Sie.

Für unsere Gäste bieten wir einen Fahrdienst an, der Sie morgens von zu Hause abholt und nachmittags wieder zurückbringt. Dieser Service stellt sicher, dass Sie sicher und bequem zu unserer Einrichtung gelangen.

Die Inanspruchnahme der Tagespflege kann flexibel gestaltet werden, je nach individuellem Bedarf. Sie können unsere Leistungen an einzelnen Tagen oder regelmäßig an mehreren Wochentagen nutzen. Gemeinsam erstellen wir einen Betreuungsplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Die Kosten für die Tagespflege setzen sich aus Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse übernimmt, abhängig vom Pflegegrad, die Pflegekosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen in der Regel privat getragen werden. Wir beraten Sie gerne individuell zu den anfallenden Kosten und möglichen Finanzierungshilfen.

Unsere Gäste werden von einem qualifizierten Team aus Pflegefachkräften und Betreuungspersonal betreut. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stellen wir sicher, dass unser Team stets auf dem neuesten Stand der Pflegepraxis ist und eine hochwertige Betreuung gewährleistet.

Wir bieten ein vielfältiges Programm an Aktivitäten, das auf die Interessen und Fähigkeiten unserer Gäste abgestimmt ist. Dazu gehören:

  • Bewegungstherapien: Gymnastik, Spaziergänge und leichte körperliche Übungen.
  • Kognitive Förderung: Gedächtnistraining, Rätsel und Vorleserunden.
  • Kreative Angebote: Basteln, Malen und gemeinsames Kochen oder Backen.
  • Gesellschaftliche Aktivitäten: Spiele, Musikveranstaltungen und Feiern von Festen.

Diese Angebote fördern die sozialen Kontakte und tragen zur Erhaltung der Selbstständigkeit bei.

Unser Tagesablauf ist strukturiert und bietet gleichzeitig Raum für individuelle Bedürfnisse:

Zum Beispiel:

  • Morgens: Ankunft und gemeinsames Frühstück.
  • Vormittags: Teilnahme an geplanten Aktivitäten oder Ruhephasen nach Bedarf.
  • Mittags: Gemeinsames Mittagessen.
  • Nachmittags: Weitere Aktivitäten, Kaffeepause und individuelle Betreuung.
  • Spätnachmittags: Vorbereitung auf die Heimfahrt und Verabschiedung.

Dieser Ablauf kann je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden.

Ja, die Inanspruchnahme der Tagespflege kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Seit dem 1. Januar 2015 erfolgt keine Anrechnung teilstationärer Leistungen auf ambulante Leistungen mehr. Das bedeutet, dass Pflegegeld, Pflegesachleistungen und teilstationäre Pflege parallel ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden können.

Um die Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu den erforderlichen Schritten.

Die Tagespflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld leben, aber tagsüber zusätzliche Unterstützung benötigen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für die Tagespflege nutzen.