Pflegeberatung in Stutensee
Pflegeberatung und Beratungsbesuch nach § 37.3
Sie haben Fragen zur Pflege oder brauchen Hilfe bei Anträgen? Wir helfen Ihnen, sich in der Pflegeversicherung zurechtzufinden, und schauen dabei genau auf Ihre Situation zu Hause.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Warum der Beratungsbesuch Pflicht ist
Wer Pflegegeld bekommt und die Pflege zu Hause selbst organisiert, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Der Besuch soll sicherstellen, dass die Pflege gut läuft und Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.
Pflegegrad 2 und 3
Ein Besuch alle sechs Monate.
Pflegegrad 4 und 5
Ein Besuch alle drei Monate.
Pflegegrad 1
Freiwillig möglich und oft sinnvoll.
Für Sie kostenlos
Die Pflegekasse bezahlt den Besuch. Den Nachweis schicken wir pünktlich an die Kasse.
Ihr Vorteil
Beratung, die im Alltag hilft
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Hause. Sie geben praktische Tipps, damit die Pflege gut gelingt und niemand dabei an seine Grenzen kommt.
Dabei helfen wir Ihnen
- Kostenlose Erstberatung zu Pflegeleistungen und Pflegegraden
- Pflegegrad beantragen und auf den Medizinischen Dienst vorbereiten
- Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung sinnvoll aufteilen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen
- Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrufen, bevor er verfällt
- Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbauten in Bad oder Treppenhaus
- Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt


Gut zu wissen
Pflegestufe oder Pflegegrad?
Viele sprechen noch von der Pflegestufe. Seit 2017 gibt es aber die Pflegegrade.
- Früher: drei Pflegestufen, die sich vor allem nach der Pflegezeit in Minuten richteten.
- Heute: fünf Pflegegrade, die messen, wie selbstständig jemand noch ist. Auch Demenz wird dabei berücksichtigt.
Hilfe bei Anträgen und Abrechnungen
Pflege- und Krankenkassen bezahlen viele Leistungen. Die Anträge sind aber oft kompliziert. Wir helfen beim Antrag, kümmern uns um Abrechnungen und Formalitäten und klären mit Ihnen, was Ihnen zusteht.
Leistungen der Pflegeversicherung
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Viele Familien nutzen nicht alles, was ihnen zusteht. Wählen Sie Ihren Pflegegrad. Im Erstgespräch rechnen wir gern mit Ihnen durch, was davon für Sie sinnvoll ist.
Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld gibt es noch nicht. Den Entlastungsbetrag können Sie aber zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder einzelne Tage in der Tagespflege nutzen.
Grundleistungen
Pflegesachleistung kein Anspruch
Pflegegeld kein Anspruch
Tagespflege (§ 41) kein Anspruch
Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kein Anspruch
Pflegehilfsmittel 42 € im Monat
Hausnotruf 25,50 € im Monat
Zuschuss für Umbauten 4.180 € je Maßnahme
Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung. Sie haben Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung und auf einen Beratungsbesuch alle sechs Monate.
Grundleistungen
Pflegesachleistung 796 € im Monat
Pflegegeld 347 € im Monat
Tagespflege (§ 41) 721 € im Monat
Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel 42 € im Monat
Hausnotruf 25,50 € im Monat
Zuschuss für Umbauten 4.180 € je Maßnahme
Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung. Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich jetzt gut miteinander kombinieren.
Grundleistungen
Pflegesachleistung 1.497 € im Monat
Pflegegeld 599 € im Monat
Tagespflege (§ 41) 1.357 € im Monat
Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel 42 € im Monat
Hausnotruf 25,50 € im Monat
Zuschuss für Umbauten 4.180 € je Maßnahme
Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung. Die Versorgung ist umfangreich. Mit der richtigen Unterstützung ist sie aber oft weiter zu Hause möglich.
Grundleistungen
Pflegesachleistung 1.859 € im Monat
Pflegegeld 800 € im Monat
Tagespflege (§ 41) 1.685 € im Monat
Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel 42 € im Monat
Hausnotruf 25,50 € im Monat
Zuschuss für Umbauten 4.180 € je Maßnahme
Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Wir beraten Sie, wie sich die Versorgung zu Hause gut organisieren lässt.
Grundleistungen
Pflegesachleistung 2.299 € im Monat
Pflegegeld 990 € im Monat
Tagespflege (§ 41) 2.085 € im Monat
Zusätzliche Leistungen
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel 42 € im Monat
Hausnotruf 25,50 € im Monat
Zuschuss für Umbauten 4.180 € je Maßnahme
Stand 2026, die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Gut zu wissen
Weitere Fragen und Antworten
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Stutensee?
Wir beraten Sie direkt hier in Stutensee, bei Ihnen zu Hause oder bei uns in Blankenloch. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch, einen Termin beim Pflegestützpunkt zu vereinbaren, und begleiten Sie dorthin.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Danach kommt der Medizinische Dienst zu Ihnen und prüft, wie selbstständig Sie im Alltag noch sind. Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf den Termin vor und dokumentieren den Pflegebedarf. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Die früheren drei Pflegestufen richteten sich vor allem danach, wie viele Minuten Pflege jemand am Tag braucht. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie messen, wie selbstständig ein Mensch noch ist, und berücksichtigen dabei auch Einschränkungen wie Demenz.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja. Wir beraten in Stutensee, Weingarten, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und in Karlsruhe, zum Beispiel in Neureut, Waldstadt, Hagsfeld und Rintheim.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Oder schreiben Sie uns. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
