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Unsere professionelle Pflegeberatung

Hier erfahren Sie mehr über unseren Beratungsbesuch / Beratungseinsatz / Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Warum der Beratungsbesuch Pflicht ist…

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld beziehen und die Pflege im häuslichen Umfeld selbst organisieren, sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst wahrzunehmen. 

Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung und stellen sicher, dass Sie und Ihre pflegenden Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Wie oft ist ein Beratungsbesuch erforderlich?

✔ Pflegegrad 2 & 3 – halbjährlich (alle 6 Monate)

✔ Pflegegrad 4 & 5 – vierteljährlich (alle 3 Monate)

✔ Pflegegrad 1 – freiwillig möglich (empfohlen für zusätzliche Unterstützung)

Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Ihr Vorteil mit uns

Unsere erfahrenen Pflegeberater:innen kommen direkt zu Ihnen nach Hause und stehen Ihnen mit wertvollen Tipps zur Seite. Wir helfen Ihnen, die Pflege optimal zu gestalten, Überforderung zu vermeiden und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. 

AgestoPflege2025-180@0.5x

Unterstützung bei Anträgen & Abrechnungen

Pflege- und Krankenkassen übernehmen viele Leistungen – doch die Antragsstellung kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und bestmöglich zu nutzen.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei:

✔ Anträgen auf Pflege- & Krankenkassenleistungen

✔ Abrechnungen & Formalitäten

✔ Klärung individueller Ansprüche

Weitere Fragen und Antworten

Wo finde ich einen Pflegestützpunkt in Stutensee?

Sie sind hier genau richtig! Unsere Pflegeberater unterstützen Sie gerne bei der Terminvereinbarung und begleiten Sie zum Beratungsgespräch.

Unsere Pflegeberatung umfasst

  • Kostenlose Erstberatung zu Pflegeleistungen und Pflegegraden

  • Unterstützung bei Pflegegradanträgen und MDK-Terminen

  • Beratung zu Kostenübernahme durch die Pflegekasse

  • Individuelle Pflegeplanung für Ihre häusliche Versorgung

Wie bekomme ich einen Pflegegrad bewilligt?

Der Pflegegrad wird nach Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor und dokumentieren den Pflegebedarf professionell. Die Bewilligung erfolgt meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Kommt Ihr auch zu mir nach Hause?

Unser Pflegeunternehmen versorgt Kunden in Stutensee, Weingarten, Karlsruhe, Waldstadt, Hagsfeld, Rintheim, Neureut, Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten. 

Möchten Sie Ihren nächsten Beratungsbesuch mit uns vereinbaren?

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular unterhalb oder melden Sie sich bei uns telefonisch. 

Telefon und Fax

Telefon: (+49) 07244-9389352

Email-Adresse

info@agesto.de

Öffnungszeiten

Montag – Samstag 8:30-17 Uhr

Adresse

Helmholtzstraße 8, 76297 Stutensee