Unser ambulantes Pflege- und Betreuungsangebot

Wir sind ein familiengeführtes Pflegeunternehmen mit langjähriger Pflegerfahrung. Wir versorgen Kunden im Raum Stutensee, Weingarten und Karlsruhe wie z.B. Waldstadt, Hagsfeld, Rintheim, Neureut, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten.

Ambulante Pflege in Stutensee: unsere Leistungen

Kaum jemand sucht sich einen Pflegedienst in aller Ruhe aus. Meistens geht es schnell, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Sturz, und plötzlich muss eine Familie Entscheidungen treffen, mit denen sie vorher nie zu tun hatte. Auf dieser Seite steht deshalb möglichst konkret, was wir tun, wer es bezahlt und wie der Anfang aussieht.

Agesto ist ein familiengeführter Pflegedienst mit Sitz in Stutensee-Blankenloch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, weil sich in den eigenen vier Wänden fast alles leichter aushalten lässt und weil Selbstständigkeit dort am längsten erhalten bleibt.

Grundpflege im Alltag

Die Grundpflege deckt das ab, was den Tag strukturiert. Körperpflege, Duschen und Baden, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken, Unterstützung beim Aufstehen, beim Gehen und beim Zubettgehen. Dazu gehört auch die Prophylaxe, also alles, was Druckstellen, Stürze und Folgeerkrankungen verhindert.

Wie oft wir kommen, richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Manche Kundinnen und Kunden sehen uns zweimal am Tag, andere zweimal in der Woche. Ändert sich die Lage, ändern wir den Plan.

Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung

Behandlungspflege ist medizinische Versorgung zu Hause. Sie wird vom Hausarzt oder von der Klinik verordnet und läuft über die Krankenkasse. Wir übernehmen unter anderem:

  • Wundversorgung und Verbandwechsel bei chronischen Wunden, nach Operationen und bei Dekubitus
  • Insulingabe und Blutzuckerkontrolle für Menschen mit Diabetes, auf Wunsch mit Anleitung für Angehörige
  • Medikamentenstellung und Medikamentengabe, auch bei komplexen Verordnungen mit mehreren Präparaten
  • Kompressionstherapie, also das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und das Anlegen von Verbänden
  • Katheterversorgung und Stomaversorgung durch geschultes Fachpersonal
  • Injektionen sowie Kontrolle von Blutdruck, Puls und Gewicht

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V trägt die gesetzliche Krankenkasse. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt die übliche gesetzliche Zuzahlung an, also zehn Prozent der Kosten für längstens 28 Tage im Kalenderjahr plus zehn Euro je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Hauswirtschaft und Betreuung

Pflege endet nicht am Bettrand. Wir kaufen ein, kochen, halten die Wohnung in Ordnung und kümmern uns um die Wäsche. Dazu kommt die Betreuung: Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche, Begleitung zu Arztterminen und Beschäftigung für Menschen mit Demenz.

Finanziert wird dieser Teil häufig über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, den viele Familien gar nicht abrufen, oder über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Beides steht Ihnen zusätzlich zur regulären Pflegesachleistung zu.

Wir sind in allen Stutenseer Ortsteilen unterwegs

Unser Versorgungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet. Ob Sie in Blankenloch, Büchig, Friedrichstal, Spöck oder Staffort wohnen, unsere Pflegekräfte kennen die Wege und müssen sie nicht suchen. Das klingt nebensächlich, entscheidet in der ambulanten Pflege aber darüber, ob eine zugesagte Uhrzeit hält.

Über Stutensee hinaus versorgen wir unter anderem Weingarten (Baden), Walzbachtal, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten sowie die nördlichen Karlsruher Stadtteile. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Adresse dazugehört, klären wir das am Telefon in einer Minute.

Kostenlose Pflegeberatung, bevor Sie sich entscheiden

Die Anträge sind das eine, die Frage nach dem richtigen Weg das andere. Wir setzen uns mit Ihnen an den Tisch und gehen durch, was in Ihrer Situation möglich ist:

  • Pflegegrad beantragen und sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten
  • Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung sinnvoll zusammensetzen
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Kurzzeitpflege nutzen
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrufen, statt ihn verfallen zu lassen
  • Zuschüsse für Hilfsmittel und für Umbauten im Bad oder am Treppenaufgang
  • Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausgefallen ist

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege in der Familie selbst organisiert, muss regelmäßig Beratungsbesuche nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Diesen Besuch übernehmen wir auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen bei uns beziehen.

Wenn es schnell gehen muss

Pflegebedarf kündigt sich selten an. Nach einer Entlassung aus der Klinik bleiben oft nur wenige Tage, manchmal nur Stunden. Melden Sie sich in so einem Fall direkt bei uns, wir rufen noch am selben Tag zurück und sagen Ihnen ehrlich, was wir kurzfristig leisten können.

Hilfreich ist es, wenn Sie den Entlassbrief, den Medikamentenplan und den Pflegegradbescheid zur Hand haben. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, ist das kein Hindernis. Der Antrag lässt sich parallel stellen, die Leistungen werden ab Antragstellung rückwirkend gewährt.

So läuft der Start ab

  1. Sie rufen an oder schreiben uns. Die dringendsten Fragen klären wir sofort am Telefon.
  2. Wir kommen zum Erstgespräch zu Ihnen nach Hause. Kostenlos und unverbindlich, mit Blick auf die tatsächliche Wohnsituation.
  3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot. Darin steht, was die Kasse übernimmt und was als Eigenanteil bleibt.
  4. Den Papierkram übernehmen wir. Anmeldung bei der Pflegekasse, Abstimmung mit dem Hausarzt, Verordnungen.

Häufige Fragen

Was kostet ambulante Pflege bei einem Pflegegrad?

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der mit dem Pflegegrad steigt. Behandlungspflege läuft separat über die Krankenkasse. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn der vereinbarte Leistungsumfang das Budget übersteigt. Wir rechnen Ihnen das im Erstgespräch konkret durch, damit später keine Überraschung kommt.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was jetzt?

Melden Sie sich trotzdem. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, und die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung. Wir helfen beim Ausfüllen und bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor, weil dort erfahrungsgemäß vieles davon abhängt, wie genau der Alltag geschildert wird.

Bekommen wir immer dieselben Pflegekräfte?

Wir arbeiten mit festen Touren, damit nicht ständig neue Gesichter vor der Tür stehen. Bei Urlaub oder Krankheit gibt es Vertretungen, die kündigen wir vorher an.

Können wir Leistungen später wieder ändern?

Ja. Pflegebedarf verändert sich, mal nach oben, mal nach unten. Der Leistungsplan wird angepasst, sobald sich die Situation ändert. Dafür müssen Sie nicht warten, bis die nächste Begutachtung ansteht.

Übernehmen Sie auch nur einzelne Aufgaben?

Das ist der Normalfall. Viele Familien pflegen selbst und geben nur ab, was zu viel wird, etwa das morgendliche Duschen oder das Stellen der Medikamente. Auch der reine Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist einzeln möglich.

Was ist mit der Tagespflege?

Wir betreiben zusätzlich die Agesto-Tagespflege am Wald in Stutensee. Gäste verbringen dort einzelne Tage in Gemeinschaft, mit Verpflegung, Aktivierung und fester Betreuung. Die Tagespflege wird nach § 41 SGB XI eigenständig finanziert, das Budget für den ambulanten Dienst bleibt davon unberührt. Beides lässt sich also kombinieren.

Diese ambulanten Leistungen bieten wir an

Grundpflege

  • Die Grundpflege umfasst Pflegesachleistungen, die nach SGB XI abgerechnet werden können. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistungen, wie z.B.:
  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Basale Stimulation
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit

Behandlungspflege

  • Medizinische Leistungen, die von Arzt verschrieben wurden. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen nach SGB V. Leistungen sind z.B.:
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Suprapubische Katheter und Ausscheidungen
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen und Verbänden
  • Dekubitusbehandlung

Verhinderungspflege

  • Die Leistungen werden entweder als Pflegesachleistungen über die Pflegekassen oder privat abgerechnet.
  • Betreuung in Abwesenheit oder bei Urlaub
  • Verhinderungspflege
  • Ersatzpflege

Hauswirtschaftshilfe

  • Die Leistungen werden entweder als Pflegesachleistungen über die Pflegekassen oder privat abgerechnet.
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Reinigung der Wohnung, Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche
  • Briefkastenleerung und Besprechung

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