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Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld beziehen und die Pflege im häuslichen Umfeld selbst organisieren, sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst wahrzunehmen.
Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung und stellen sicher, dass Sie und Ihre pflegenden Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
✔ Pflegegrad 2 & 3 – halbjährlich (alle 6 Monate)
✔ Pflegegrad 4 & 5 – vierteljährlich (alle 3 Monate)
✔ Pflegegrad 1 – freiwillig möglich (empfohlen für zusätzliche Unterstützung)
Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Unsere erfahrenen Pflegeberater:innen kommen direkt zu Ihnen nach Hause und stehen Ihnen mit wertvollen Tipps zur Seite. Wir helfen Ihnen, die Pflege optimal zu gestalten, Überforderung zu vermeiden und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen.
Pflege- und Krankenkassen übernehmen viele Leistungen – doch die Antragsstellung kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und bestmöglich zu nutzen.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei:
✔ Anträgen auf Pflege- & Krankenkassenleistungen
✔ Abrechnungen & Formalitäten
✔ Klärung individueller Ansprüche